In Ungarn ist die Lage der Hausgeburten seit 20 Jahren ungeordnet, an der nicht einmal die neulich erlassene Regierungsverordnung grundsätzlich änderte. Unsere meisterfahrene Hausgeburtshebamme befindet sich seit einem Jahr im Hausarrest, überdies sind gegen sie und weitere 4 Hausgeburtshebammen in mehreren Angelegenheiten gerichtliche Verfahren im Gange. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie irgendeine Idee haben, wie wir zur Ordnung der Lage der Hausgeburten und der unabhängigen Hausgeburtshebammen – nicht nur in Ungarn, sondern auch in anderen Ländern der Region mit ähnlichen Problemen – beitragen könnten.
Vor mehr als einem Jahr, am 5. Oktober 2010 erschienen Polizisten in einem Budapester Geburtshaus, nachdem die Ambulanz zu einem plötzlich begonnen Geburt eines Kindes gerufen wurde. Eine werdende Mutter begann plötzlich zu gebären, als sie bei Dr. Geréb zu einem vereinbarten Termin zur Untersuchung war. Das Kind kam mit ihrer Hilfe zur Welt, befand sich jeoch in einem schwachen Zustand und musste durch Dr. Geréb beatmet werden. Sie sorgte für den Kreislauf und das Atmen des Neugeborenen, bis die Ambulanz ankam (zusammen mit der Polizei). Trotz ihrer erfolgreichen Intervention, die vermutlich das Leben des Kindes rettete, wurde Ágnes Geréb wegen „Lebensgefährdung” sofort festgenommen und ins Gefängnis geführt. Ihre Freiheit ist seitdem eingeschränkt.
Kurze Zusammenfassung des Falls:
1. Sich mit jeder Komplikation bezüglich der Hausgeburten ans Gericht zu wenden stellt ein eindeutiges Zeichen für die rechtliche Doppelmoral dar. Die Untersuchung von Komplikationen bezüglich krankenhäuslicher Geburten erfolgt nur in außergewöhnlichsten Fällen in Gerichtsverhandlungen.
2. In Ungarn existiert kein wirksames Verantwortungssystem zur Aufsicht der Fälle bezüglich Hausgeburten. Die seit Mai 2011 rechtskräftige Staatsverordnung liefert keine Lösung zum Mangel an entsprechenden Verfahren. In Ungarn gibt es keine Kommission, die Tätigkeit der Hausgeburtshebammen und ihre fachliche Verantwortung zu beaufsichtigen, .was zur weiteren Kriminalisierung der Hausgeburten und der unabhängigen Hausgeburtshebammen führt.
3. Zur Zeit werden in den Gerichtsprozessen zwei Fachgebiete (Geburtshelferin-Gynäkologin und Hausgeburtshebamme) nicht auseinandergehalten. Ágnes Geréb ist gleichzeitig Geburtshelferin-Gynäkologin und Hebamme. Bei Hausgeburten tut sie und kann sie nicht mehr tun als soviel, wie viel die Kompetenz einer Hebamme umfasst (sie betreut die Mütter, im Notfall leistet sie erste Hilfe und organisiert den Transport ins Krankenhaus), in den rechtlichen Prozessen ist sie jedoch als Gynäkologin behandelt, die sich unabhängig vom Geburtsort nach den Regeln der Krankenhauspflege richten sollte.
4. Im Hintergrund des Problems steht, dass die offizielle medizinische Position – trotz der internationalen Empfehlungen, WHO- und EU-Direktiven – weder die Geburtshilfe, noch die Hausgeburt als gültige Wahlmöglichkeiten anerkennt. Diese Attitüde ist im gegenwärtigen Gerichtsfall deswegen von Bedeutung, da die beigeordneten medizinischen Experten die Hausgeburtshebammen nach den Krankenhausprotokollen beurteilen und verurteilen!
Jedoch gibt es keine Entschuldigung für die Verletzungen der Menschenrechte, die Ágnes Geréb nach der Inhaftierung erleiden musste.
Vorläufige Inhaftierung vom 5. Oktober bis zum 21. Dezember 2010: Es wurden mehrere widerrechtliche Maßnahmen während der vorläufigen Inhaftierung von Ágnes Geréb getroffen: 3 Tage lang bekam sie keine sauberen Kleider, ihre Kommunikation mit der Familie war ohne Begründung eingeschränkt, sie war regelmäßig entkleidet, Leibesvisitationen einschließlich Körperöffnungen unterzogen, ihre Arzneien wurden ihr verweigert, und sie wurde vor den Gerichtshof in Hand- und Fußfesseln, an einer Kette geführt. Die Fußfesseln verursachten schwere Verletzungen, die immer noch sichtbar sind.

Erklärung des Ombudsmanns Laut Stellungnahme des Ombudsmanns „waren die eingesetzten Mittel zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer schwachen Frau disproportional und stehen als solche im Gegensatz zu den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Rechtssicherheit, zum Recht des Einzelnen zur gesetzmäßigen und anständigen juristischen Maßnahmen, sowie zur Menschenwürde”.
Haftzustände: Zwei Mitglieder des Ungarischen Parlaments stellten anhand des Gesuchs des Komitees der Menschenrechte einen Bericht über die Haftzustände zusammen. Der Titel des Berichts lautete: „Kusch, oder ich zwänge deinen Kopf durch die Gitter hindurch” – diesen Satz hörten die Parlamentsabgeordneten während ihres Besuchs im Gefängnis. Es wurden zwei Appelle dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über die Haftzustände vorgelegt. Bisher wurden keine Entscheidungen getroffen.
21. Dezember 2010: Ágnes Geréb wurde aus dem Gefängnis entlassen, gleichzeitig wurde ihr ein Hausarrest verhängt
Dr. Ágnes Geréb ist dreimal wegen fahrlässiger Gefährdung und einmal wegen Kurpfuscherei angeklagt. Die Notwendigkeit der Verhängung des Hausarrests war mit der Gefahr der Verbrechenswiederholung begründet. Obwohl die „Fahrlässigkeit” nicht wiederholt werden kann, da sie nicht beabsichtigt sein kann. Der andere Grund für ihren Hausarrest besteht – angeblich – darin, dass ihr die Berufsausübung untersagt ist, was jedoch nicht stichhaltig ist – die ihr früher verhängte Untersagung der Übung der Geburtshilfe für 3 Jahre ist schon abgelaufen.
Sie bleibt mindestens noch bis zum 21. Dezember im Hausarrest, als die nächste gerichtliche Überprüfung des Hausarrests erfolgt!
Ihre vorausgehende Untersagung (begann November 2007) resultierte aus einem früheren Gerichtsfall, wegen eines traurigen Verlusts im Jahre 2000. Dr. Geréb wurde vom Gericht erster Instanz von der Verantwortung losgesprochen, nur vom Gericht dritter Instanz in einem kontroversen Urteil von 2007 verurteilt. Aufgrund der Meinung der medizinischen Experten wurde die „Verletzung bestimmter Berufsregeln” festgestellt, obwohl es keine „Ursache-Wirkung” Beziehung zwischen dieser Verletzung und dem Tod des Kindes (14 Monate nach der Geburt) gefunden wurde. Als Geburtshelferin wurde sie aus dem Register für 3 Jahre gestrichen, jedoch nicht als Ärztin und als Hausgeburtshebamme.
Andere fatale Fälle ereigneten sich 2003 und 2007, sowie zwei kleinere Fälle, begonnen mit Transporten ins Krankenhaus, gefolgt von postpartum hemorrhage (wobei Mutter und Kind bald genasen). Diese wurden letzten Endes in einem einzigen Prozess vereint und behandelt vor dem Gemeindegericht. Am 24. März 2011 sprach das Gericht Dr. Geréb an Fahrlässigkeit schuldig und verhängte ihr in einem außergewöhnlichen und beispiellosen Strafurteil eine zweijährige Inhaftierung, sowie es suspendierte sie von der ärztlichen und Hebammentätigkeit für 5 Jahre (dieses Urteil steht zur Zeit unter Appell, nächste Verhandlung ist in Januar fällig).
Diese Gerichtsverhandlungsserie ist auch recht kontrovers. Die zwei Hauptanklagen der beigeordneten Experten – aufgrund jener der Gerichtshof sein Urteil fällte – sind, dass Ágnes Geréb nicht hätte zulassen dürfen, dass ein Kind mit voraussichtlich über 4000 g zu Hause geboren wird, und sie beging auch einen Berufsfehler, als sie das Martius Manöver bei Schulterdystokie angewandt hatte. Nach Meinung der Experten gibt es dieses Manöver nicht, oder wenn ja, dann ist es sehr gefährlich, da es ein grobes Umdrehen des Hauptes des Kindes impliziert und deswegen wahrscheinlich zur Verletzung des Rückenmarks führt.
Keine ungarische Hausgeburtshebamme und kein internationaler Experte scheint geeignet zu sein, an der Liste der Gerichtsmedizinischen Experten einen Platz einzunehmen, so kann keiner in der Angelegenheit der Tätigkeiten von Dr. Geréb in den behandelten Fällen bezeugen.
Alle medizinischen Experten, die in dieser Angelegenheit bezeugen, sind ungarische Krankenhausärzte, die die offizielle und öffentliche Stellung vertreten, dass Hausgeburten gefährlich sind. Alle medizinischen Experten, die bezeugten, verfügen über keine unmittelbaren Erfahrungen bezüglich Geburten unter häuslichen Zuständen. Alle medizinischen Experten waren Krankenhausärzte, die sich ausschließlich auf die Krankenhauspraxis beriefen, als sie die Richtigkeit der Tätigkeit von Dr. Geréb abschätzten, obwohl die Geburt zu Hause stattfand.
Der Richter verweigerte die Forderung der Verteidigung nach der persönlichen Anwesenheit unabhängiger internationaler Experten, damit jene ihre Meinung bezüglich der Tätigkeiten bei Geburten von Dr. Geréb präsentieren können. Der Richter verordnete, dass nur die schriftliche Meinung der internationalen Experten dem Gerichtshof präsentiert werden kann, jedoch würde diese nicht den gleichen Stand haben als jene der aufgelisteten Ungarischen Krankenhäuslichen Medizinischen Experten. Der Richter erklärte, dass er durch die Tatsache, dass die behandelten Geburtsvorfälle unter häuslichen Zuständen erfolgten, nicht beeinflusst wäre.
Ágnes Geréb begleitete zu Hause und in einem Geburtshaus die Geburt von über 3500 gesunden Kindern während der letzten 20 Jahre. Früher war sie bei 5500 Geburten am Universitätskrankenhaus von Szeged anwesend. Diese Statistiken, kombiniert mit der Tatsache, dass zu Hause alle Geburten aktiv und natürlich abgelaufen waren, machen Ágnes Geréb zu Ungarns meisterfahrenen Geburtshelferin. Von diesen 3500 Hausgeburten ereigneten sich 3 Fatalitäten, von denen – nach der statistischen Definition – und nur eine als perinataler Tod betrachtet wird. Diese Daten sind überzeugend und nicht schlimmer als irgendeine andere internationale Mortalitätsstatistik von Hausgeburten.

Die Ergebnisse der ersten Studie bezüglich Hausgeburten in Ungarn erschienen im Oktober 2011, zusammengestellt von Gabriella Varró. Die Ergebnisse zeigen, dass etwa 5% der geplanten außerklinischen Geburten einen Transport ins Krankenhaus durch die Ambulanz benötigten, was eine ähnliche Rate zu jener anderer Länder darstellt. Jedoch ist es einzigartig in Ungarn, dass jedem dritten Ambulanztransport eine polizeiliche Untersuchung folgte und diesen Fällen die Medien mit hoher Wahrscheinlichkeit Beachtung schenkten.
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